Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma B H V, 23719 Sarau / Glasau

 

I. Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen sowohl für gegenwärtige als auch für zukünftige Lieferungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Kunde erkennt unsere Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Ware uneingeschränkt an.
  2. Der Umfang der Lieferung richtet sich nach den Angaben des Angebotes.
  3. Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Das gilt, wenn irgendwelche Eigenschaften des Kaufgegenstandes zugesichert werden sollen.
  4. Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages anfechtbar, rechtsunwirksam oder nichtig sein, bleibt der Vertrag in allen übrigen Teilen und Bestimmungen gültig.
  5. Einkaufsbedingungen unserer Kunden, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

 II. Angebote und Auftragsannahme

  1. Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Sämtliche Angaben, wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farbangaben, Beschreibungen, Skizzen, Zeichnungen usw. in Angebotsunterlagen, Musterbüchern, Preislisten, Prospekten, usw. sind so genau wie möglich gemacht, gelten dennoch nicht als zugesichert. Etwaige Abweichungen berechtigen den Kunden weder zu Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, noch zum Rücktritt vom Vertrag.
  3. Kostenvoranschläge, Modell, Zeichnungen, Klischees, Rechnungs- sowie Vertrags und Lieferunterlagen dürfen dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrecht und Eigentum.
  4. Der Kunde übernimmt für die von ihm durchgegebenen Abmessungen, Maße und Zeichen das alleinige Risiko.

III. Preise

  1. Die Preise verstehen sich rein Netto, d.h. ohne Skonto oder sonstige Abzüge und ausschließlich Mehrwertsteuer.
  2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, werden von uns zu dem am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreis berechnet.
  3. Mehrkosten für von uns unverschuldeten Eil- und Expressversand trägt der Kunde. Kosten für Kisten, Verschläge und ähnliche Verpackungen werden vom Verkäufer zu Selbstkosten berechnet. Bei Liefermenge von weniger als € 100,- Warenwert sind wir berechtigt, anteilige Liefer- und Versandkosten von € 7,50 pro Bestellung zu berechnen.
  4. Versandvorschriften, die besondere Kosten verursachen, bedingen die anteilige Übernahme der Extraauslagen durch den Auftraggeber.
  5. Sollten sich bis zur Lieferung Erhöhungen von Löhnen, Gehältern, Materialien oder sonstigen Kostenfaktoren ergeben, so sind wir zu einer Erhöhung des ursprünglich vereinbarten Festpreises berechtigt.

 IV. Lieferzeit und Lieferung

  1. Zusagen von Lieferterminen und Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Sie erfolgen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
  2. In Fällen höherer Gewalt, bei Eintritt sonstiger unvorhersehbarer, die Erfüllung behindernder oder wesentlich erschwerender Ereignisse, sowie dann, wenn unser Vorlieferant aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (z.B. Konkurs, Brandschaden, Streik usw.) nicht in der Lage ist, uns zu beliefern, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nicht zu. Bei nur teilweiser Befreiung des Verkäufers von der Lieferverpflichtung, bleibt der Kaufvertrag wegen der übrigen Gegenstände bestehen.
  3. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
  2. Zahlungen dürfen nur an uns selbst, oder an Personen geleistet werden, die schriftliche Inkassovollmacht vorweisen können. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto ohne jeden Abzug. Skonto gewähren wir nur nach Vereinbarung.
  3. Gehen Zahlungen des Kunden später als 14 Tage nach Rechnungsdatum ein, so sind wir , ohne daß es einer Mahnung bedarf, berechtigt,
  4. a) Zahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die weitere Erfüllung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern,
  5. b) ohne Nachfristsetzung von allen mit dem Kunden bestehenden noch nicht abgewickelten Verträgen zurückzutreten,
  6. c) unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder vom Kunden übertragene Sicherungsgegenstände in Besitz zu nehmen, wobei die Kosten zu Lasten des Kunden gehen.
  7. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten und die Anfechtung mit Gegenansprüchen gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist dagegen mit solchen Forderungen gestattet, die von uns schriftlich anerkannt und durch Urteile rechtskräftig festgestellt sind.
  8. Gestatten wir unseren Kunden ausnahmsweise, den Kaufpreis in Raten zu entrichten, so ist der gesamte Restkaufpreis fällig, sobald der Kunde mit einer Rate in Verzug gerät.
  9. Bei Zahlungsverzug können dem Kunden alle entstehenden Einziehungskosten sowie Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet werden.
  10. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware sind wir berechtigt, eine Nutzungsentschädigung oder eine Entschädigung für die Wertminderung der Ware während der Besitzzeit durch den Kunden zu verlangen. Als Wertminderung sind ohne näheren Nachweis für den ersten Monat mindestens 25% der Kaufpreises für jeden angefangenen weiteren Monat der Lieferung 5% des Kaufpreises zu zahlen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gekauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschließlich Zinsen und Kosten (bei Scheck bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers.
  2. Soll die von uns gelieferte Vorbehaltsware von unseren Kunden be- oder verarbeitet werden, so besteht Einigkeit darüber, daß die Be- oder Verarbeitung für uns erfolgt, und daß wir damit als "Hersteller" im Sinne von § 950 BGB gelten.
  3. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware zur Sicherung für alle uns im Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und unser Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, die erfolgten Forderungsabtretungen den Abnehmern unserer Kunden bekanntzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderliche Auskünfte zu geben, insbesondere die Abnehmer namhaft zu machen und die Unterlagen auszuhändigen.
  4. Im Falle von Zahlungsverzug oder einer sonstigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht erfüllte Aufträge Vorauszahlungen zu verlangen.
  5. Über Maßnahmen Dritter, z. B. Zwangsvollstreckungen in der Vorbehaltsware oder in den ihm abgetretenen Forderungen, hat der Kunde uns sofort zu unterrichten und uns die dazugehörigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Kunde.

VII. Gewährleistung und sonstige Haftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel hat er unverzüglich, spätestens 1 Woche nach Empfang bzw. Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert anzugeben. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige ist ihr Zugang bei uns maßgeblich.
  2. Im Falle der Lieferung von mangelhafter Ware sind Ansprüche unserer Kunden auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz ausgeschlossen. Statt dessen hat der Kunde das Recht, gegen Rückgabe des mangelhaften Stückes, die Nachlieferung eines fehlerfreien Stückes oder Nachbesserung des mangelhaften Stückes zu verlangen.
  3. a) Diese Rechte entfallen jedoch, sobald der Kunde an dem mangelhaften Stück Reparatur- oder Nachbesserungsarbeiten durch Dritte ausführen läßt. Die Entscheidung darüber, ob dem Kunden anstelle des mangelhaften Stückes ein fehlerfreies Stück geliefert wird oder ob der Mangel durch Nachbesserung behoben werden soll, behalten wir uns vor. Wird eine Entscheidung von uns nicht innerhalb 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Kunden getroffen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Nachlieferung verlangen.
  4. b) Sonstige Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, einerlei aus welchem Rechtsgrunde, einschließlich Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Mängelrügen aus anderen Gründen fällige Zahlungen zurückzubehalten oder zu kürzen.
  5. Verbrauchsmaterial wie z. B. Toner, Trommeln, Entwickler, Mastereinheiten, Farbpatronen und Farbbänder usw. unterliegen speziellen Entsorgungsbestimmungen. Die Entsorungskosten werden wir gesondert in Rechnung stellen. Die Preise für die Entsorgung werden den gesetzlichen Bestimmungen angepaßt.Der Käufer kann nicht die kostenlose Entsorgung im allgemeinen Lieferumfang verlangen.

VIII. Nachträgliche Veränderungen

  1. Der Verkäufer behält sich die Richtigstellung von Irrtümern in der Auftragsbestätigung vor.
  2. Mündliche Vereinbarungen, welche mit den Bedingungen der Auftragsbestätigung nicht im Einklang stehen, sind unwirksam. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

IX. Rücktrittsrecht des Verkäufers

  1. Unterläuft dem Verkäufer ein Kalkulationsirrtum, so ist er zur Richtigstellung und Neuberechnung des Kaufpreises verpflichtet. Macht er hiervon Gebrauch, so haben der Käufer und Verkäufer das Recht, innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt der Neuberechnung vom Vertrag zurückzutreten.

X. Warenrückgaben

  1. Bei Warenrückgaben durch den Kunden, die wir uns von Fall zu Fall vorbehalten, sind wir berechtigt 10% des Rechnungsbetrages als Bearbeitungsgebühr nach Erfolg der Rücknahme zu verlangen.

XI. Annahmeverzug des Bestellers

  1. Bei Annahmeverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 25% des Bestell- Kassenpreises zu verlangen.

XII. Reparaturbedingungen

  1. Die Leistungen unseres Technischen Kundendienstes führen wir ausschließlich aufgrund unserer Reparaturbedingungen durch. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen.
  2. Kostenvoranschläge werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch schriftlich und gegen Berechnung durchgeführt.
  3. Unsere Reparaturpreise setzen sich wie folgt zusammen: Grundgebühr/Fahrkosten nach Entfernungszonen (bei Reparaturen am Gerätestandort) bzw. Werkstattpauschalen Stundensätze, Ersatzteilkosten, Zuschläge für Kundendienstleistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit und Dienstleitungsnebenkosten (z.B. Parkgebühren).
  4. Ersatzgeräte / Leihsysteme werden gegen Leihgeühren und Verbrauchskosten aufgestellt.

XIII. Datenspeicherung

  1. Wir speichern die zum Geschäftsverkehr notwendigen personenbezogenen Daten unserer Geschäftspartner nur für interne Zwecke.

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der Lieferfirma in Sarau. Als Gerichtsstand gilt, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, ebenfalls der Sitz der Lieferfirma in Sarau (Bad Segeberg).

Stand 20.10.2020

 

 

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